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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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HANDBETRIEBENE SEILFÄHRE—einzigartig in europa |
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100 Jahre Luzinfähre (1907— 2007) |
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1. Auftrag Die Auftragsannahme erfolgt persönlich. Eine telefonische Vorbestellung ist möglich. 2. Zahlung Die Zahlung des Mietzinses wird am Ende des Mietverhältnisses fällig. 3. Leistungsumfang Beim Mietvertrag werden die von uns im Vertrag vereinbarten Gegenstände zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich zu regeln. 4. Stornogebühren und Kaution Im Fall telefonischer Vorbestellung ist unverzüglich mitzuteilen, wenn die Termine nicht wahrgenommen werden können. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Bei Wasserwanderern werden mindestens die zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarten Tage in Rechnung gestellt. Werden die Boote über den zuvor vereinbarten Zeitraum hinaus genutzt, so werden die zusätzlichen Tage mit dem jeweiligen Betrag in Rechnung gestellt. 5. Haftung und gegenseitige Verpflichtungen · Die Verpflichtung des Vermieters ist es, die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. · Die Benutzung der bei uns angemieteten Gegenstände sowie die Beförderung mit der Fähre erfolgt auf eigene · Bei der Bootsbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. · Des Weiteren erklärt der Mieter, dass die Boote weder im alkoholisierten, noch im fahruntüchtigen Zustand betreten werden. Außerdem erkärt er, dass die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen werden. Zudem wird vom Mieter erklärt, dass die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm oder aufziehenden Gewittern benutzt werden. · Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. · Unsere Boote und Fahrräder befinden sich in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand. Diese vermieteten und etwaige überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in solch einem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung der Boote behalten wir uns eine Reinigungsgebühr von · Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassene Mietsache dem Vermieter und einer von diesem autorisierten dritten Person zurückgegeben hat. · Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden an dem Boot oder Fahrrad ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (dies wäre der Fall, wenn das Boot/Fahrrad bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar ist), so hat der Verursacher des Schadens für diesen Leistungsausfall Schadensersatz in Form des entgangenen Gewinns zu zahlen.
6. Transport Transport von Fahrrädern und Kanus werden entgeltlich angeboten. Die Höhe des Entgeltes erfragen sie bitte beim Vermieter. Eine eventuelle Personenmitnahme erfolgt kostenfrei als Mitfahrgelegenheit auf eigene Gefahr.
Mit der Übernahme der Gegenstände werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und wirksam in den Vertrag einbezogen.
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