Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftrag

Die Auftragsannahme erfolgt persönlich. Eine telefonische Vorbestellung ist möglich.

2. Zahlung

Die Zahlung des Mietzinses wird am Ende des Mietverhältnisses fällig.

3. Leistungsumfang

Beim Mietvertrag werden die von uns im Vertrag vereinbarten Gegenstände zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich zu regeln.

4. Stornogebühren und Kaution

Im Fall telefonischer Vorbestellung ist unverzüglich mitzuteilen, wenn die Termine nicht wahrgenommen werden können. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Bei Wasserwanderern werden mindestens die zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarten Tage in Rechnung gestellt. Werden die Boote über den zuvor vereinbarten Zeitraum hinaus genutzt, so werden die zusätzlichen Tage mit dem jeweiligen Betrag in Rechnung gestellt.
Zur Sicherheit des Vermieters ist vor der Übergabe der Mietgegenstände der Personalausweis vorzuzeigen.

5. Haftung und gegenseitige Verpflichtungen

  • Die Verpflichtung des Vermieters ist es, die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
  • Die Benutzung der bei uns angemieteten Gegenstände sowie die Beförderung mit der Fähre erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei der Bootsbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
  • Des Weiteren erklärt der Mieter, dass die Boote weder im alkoholisierten, noch im fahruntüchtigen Zustand betreten werden. Außerdem erklärt er, dass die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen werden. Zudem wird vom Mieter erklärt, dass die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm oder aufziehenden Gewittern benutzt werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die gelten den Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
  • Unsere Boote befinden sich in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand. Diese vermieteten und etwaige überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in solch einem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung der Boote behalten wir uns eine Reinigungsgebühr von 5,00 € vor.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassene Mietsache dem Vermieter und einer von diesem autorisierten dritten Person zurückgegeben hat.
    Es wird daher empfohlen Schlösser zu benutzen.
  • Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden am Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (dies wäre der Fall, wenn das Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar ist), so hat der Verursacher des Schadens für diesen Leistungsausfall Schadensersatz in Form des entgangenen Gewinns zu zahlen.

6. Transport

Transport von Kanus werden entgeltlich angeboten. Die Höhe desEntgeltes erfragen sie bitte beim Vermieter. Eine eventuelle Personenmitnahme er folgt kostenfrei als Mitfahrgelegenheit auf eigene Gefahr.

Mit der Übernahme der Gegenstände werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und wirksam in den Vertrag einbezogen.